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Auslandskraftfahrzeug und Kfz-Steuer, Heft 09/2017

BBi 2017, 3 Heft 9 v. 10.9.2017

Nach dem Urteil des VfGH vom 2.1.2014 ist der Tatbestand des § 82 Abs. 8 KFG – keine Unterbrechung der Monatsfrist durch Verbringung in das Ausland – nicht rückwirkend bis 2002, sondern erst ab 24.4.2014 anzuwenden.

Der 1. Wartungserlass zum Kfz-Steuergesetz vom 8.6.2017, BMF-AV Nr. 90/2017, erläutert in der Rz 35 den geänderten Sachverhalt:

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