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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 06/2017

BBi 2017, 3 Heft 6 v. 10.6.2017

Beitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds

Gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser müssen, soweit Kollektivverträge fehlen, von den SV-Beitragsgrundlagen monatliche Beiträge an diesen Fonds leisten. Der Beitragssatz betrug im Jahre 2016 und im ersten Quartal 2017 0,8 %, ab 1.4.2017 0,35 %, ab 1.4.2019 0,50 % und ab 1.4.2021 0,8 %. (SVÄG 2017, BGBl 38/2017 vom 29.3.2017).

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