Das GmbH-Gesetz wurde im Deregulierungsgesetz 2017, BGBl 40/2017 vom 12.4.2017 um Bestimmungen zu einer vereinfachten GmbH-Gründung erweitert. Diese neuen Bestimmungen sind in § 9a und § 10 GmbHG enthalten und gelten für Gesellschaften, die nach dem 31.12.2017 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden. Dieser neue § 9a GmbHG tritt allerdings mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft (§ 127 Abs. 22 und 23 GmbHG).

