Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 sieht einige Änderungen für den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss vor. Diese neuen Bestimmungen sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen, somit erstmals für den Jahresabschluss 2016 bzw. 2016/2017.
Geschäfts- und Firmenwert

