Beim Salzburger Steuerdialog (Erlass des BMF vom 28.10.2016, BMF-010203/0357-VI/6/2016) befassten sich die Experten der Finanzverwaltung unter anderem mit der Frage, wann durch die ab 1.1.2016 geltende Norm des § 2 Abs. 4a EStG bei Verrechnung über eine "zwischengeschaltete" Körperschaft direkt eine Einkünftezurechnung an die natürliche Person erfolgt. Zu diesem Zweck wurden einige Beispiele diskutiert. Nachfolgend werden die Lösungen einiger prägnanter Beispiele kurz dargestellt:

