Da das österreichische Rechnungslegungsgesetz seit Jahren nicht reformiert wurde, war eine Modernisierung erforderlich, um die internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu ermöglichen. Das im Dezember 2014 beschlossene Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, wobei im Folgenden auf die Bilanzierung bzw. den steuerlichen Wertansatz bei Verbindlichkeiten und Rückstellungen eingegangen wird. Die neuen Regelungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen (§ 211 UGB).

