Befreiung von der Normverbrauchsabgabe
Lt. Bundesgesetz BGBl I Nr. 89/2017 vom 17.7.2017 werden auch Kastenwagen (Vans) von der NoVA befreit, soweit sie zwei Sitzreihen haben und sich hinter der zweiten Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet, dahinter ein Laderaum (Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens einem Meter) und verblechte Seitenfenster im Laderaum.

