Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 18.08.2017, RV/5101768/2014, unter anderem über die einkommensteuerliche Behandlung einer nachträglichen Ablöse eines Wohnrechts beim Verkauf einer Liegenschaft entschieden.
Sachverhalt
Eine Liegenschaft wurde im Jahr 2011 mit einem Kaufund Leibrentenvertrag an fremde Dritte veräußert. Als Gegenleistung wurde ein Einmalbetrag, eine monatliche Leibrente sowie ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht für die Verkäuferin vereinbart. Im Jahr 2012 wurde von der Verkäuferin ein Gutachten über den Verkehrswert der verkauften Liegenschaft eingeholt. Das Gutachten stellte ein Missverhältnis zwischen dem Wert der Liegenschaft und der Gegenleistung fest. Es kam im Jahr 2013 durch eine außergerichtliche Einigung zu einer Vertrags- bzw. Kaufpreisänderung. Die Verkäuferin erhielt für den Verzicht auf das Wohnrecht einen Einmalbetrag und die monatlichen Leibrentenzahlungen wurden bis längstens 31.03.2023 begrenzt. Diese Einigung diente als Titel für die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch. Der Einmalbetrag für die Aufgabe des Wohnrechts stellte nach Ansicht der Verkäuferin einen nachträglichen Veräußerungserlös der Liegenschaft dar. Vom Finanzamt wurde der Einmalbetrag für den Verzicht auf das Wohnrecht jedoch als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG im Einkommensteuerbescheid 2013 beurteilt.

