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Instandsetzung oder Instandhaltung, Heft 05/2016

BBi 2016, 3 Heft 5 v. 10.5.2016

Ob Instandsetzung oder Instandhaltung vorliegt, ist bei der Vermietung von Wohnungen bedeutsam. Bei einer Wohnungsvermietung, also nicht bei einem Geschäftslokal, muss der Instandsetzungsaufwand auf 15 Jahre verteilt werden (§ 28 Abs. 2 EStG). Sollte eine Liegenschaft aus Wohnungen und aus Geschäftslokalen bestehen, dann ist Instandsetzungsaufwand, der die allgemeinen Teile der Liegenschaft betrifft, nach einem Flächenschlüssel aufzuteilen, außer die Geschäftslokale machen weniger als 20% der Gesamtfläche des Gebäudes aus (EStR 6472).

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