Mit dem Informationsschreiben vom 10. Februar 2016 veröffentlichte das BMF seine Stellungnahme zur Berücksichtigung von Steuernachforderungen als Betriebsausgabe unter Berücksichtigung der USt. Die Stellungnahme wird im folgenden Artikel zusammengefasst.
Steuernachforderungen durch Außenprüfung als Betriebsausgabe

