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Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften, Heft 12/2016

BBi 2016, 1 Heft 12 v. 10.12.2016

Für Zwecke der Einstufung einer Ausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft als Einlagenrückzahlung oder als offene Ausschüttung ist gem. § 4 Abs. 12 EStG sowohl ein Einlagenevidenzkonto als auch ein Innenfinanzierungs-Evidenzkonto zu führen.

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