Eine Kurzübersicht:
Pensionsrückstellungen: Zum Schluss des Jahres 2016 müssen Wertpapiere (Schuldverschreibungen) im Ausmaß von 50 % der steuerlichen Vorjahresrückstellung im Anlagevermögen vorhanden sein (Wertpapierdeckung), sonst erfolgt ein Gewinnzuschlag von 30 % der Unterdeckung.

