Aus Anlass der gesetzlichen Änderungen durch das EU-AbgÄG hat das BMF eine Information mit seiner Rechtsansicht zu verschiedenen ertragsteuerlichen Aspekten der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts (gesellige Veranstaltungen) veröffentlicht. Die BMF-Info (BMF 010216/0004-VI/6/2016 vom 28.9.2016) enthält zwei Schwerpunkte:

