Mit 4.10.2016 wurde ein Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass (BMF-280000/0165-IV/3/2016) vom BMF veröffentlicht, der im Abschnitt 2 auch die Vorgehensweise im Rahmen von Außenprüfungen regelt. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen dargestellt:
Formelle Voraussetzungen bei der Prüfungsvorbereitung

