Durch das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz wurde ein zentrales Kontenregister beschlossen. Die Banken sind bis 30.9.2016 verpflichtet, laufend Daten (rückwirkend per 1.3.2015) an das zentrale Kontenregister zu melden.
In dieses neue zentrale Kontenregister sind folgende Daten aufzunehmen:

