Das StRefG 2015/2016 bringt im Bereich der Grunderwerbsteuer für Grundstücksübertragungen ab 1.1.2016 folgende Neuerungen:
Die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände in Bezug auf Anteilsvereinigungen und Anteilsübergänge werden erweitert.Die Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, mindestens aber der Grundstückswert.
