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Steuerreformgesetz 2015/16 – letzte Änderungen, Heft 08/2015

BBi 2015, 1 Heft 8 v. 10.8.2015

Das StRefG 2015/16 wurde am 8.7.2015 mit einigen Änderungen im Plenum des Nationalrates beschlossen. Nachfolgend werden einige dieser Änderungen in Kurzform dargestellt:

Registrierkassenpflicht (§ 131b Abs. 2 BAO)

Ab 1.1.2017 sind alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als € 15.000,– pro Betrieb zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems verpflichtet, sofern die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,– im Jahr überschreiten (das Wort "überwiegend" ist weggefallen). Als Barzahlung gelten auch die Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, sowie Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen u.a. (Bleiben nur noch die Banküberweisungen, eventuell Gegenrechnungen).

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