Die Regierungsvorlage zum StRG 2015/16 sieht einige Änderungen des Einkommensteuergesetzes vor. Betroffen sind auch bilanzrechtliche Normen und die Vorschriften zur steuerlichen Gewinnermittlung. Nachstehend eine Darstellung dieser geplanten Änderungen, wobei der Gesetzesbeschluss noch abgewartet werden muss.
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