Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I Nr. 13/2014, wurde die Bewertung von langfristigen Rückstellungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, geändert. Im Gegensatz zur vorher geltenden pauschalen Bewertung mit 80 % des Teilwertes sind langfristige Rückstellungen (Laufzeit über zwölf Monate) nun mit einem einheitlichen Fixzinssatz von 3,5 % über die Laufzeit abzuzinsen. Der noch nicht veröffentlichte Wartungserlass 2015 zu den Einkommensteuerrichtlinien beschäftigt sich unter anderem auch mit dieser Neuregelung. Nachfolgend werden die wesentlichsten Aussagen aus diesem Wartungserlass kurz dargestellt:

