Gem. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG sind Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen gem. § 10 KStG als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit diese Kapitalanteile Betriebsvermögen einer Körperschaft darstellen. Abzugsfähig sind auch Zinsenzinsen oder ein Disagio.

