Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
Die vom Wohnungseigentümer geleisteten Beiträge zu dieser Rücklage nach § 31 WEG haben noch keinen Aufwandscharakter. Zum Zeitpunkt der Beitragsleistung steht noch nicht fest, zu welchem konkreten Zweck die Gelder tatsächlich verwendet werden.

