Nutzungsdauer von Baugeräten
Wird die in der Österreichischen Baugeräteliste ausgewiesene Nutzungsdauer von Baugeräten auch für die steuerliche AfA herangezogen, dann sind diese Werte um 50 % zu erhöhen. Diese Vorgangsweise gilt für Anschaffungen in den Wirtschaftsjahren 2005 bis inkl. 2015 (Info des BMF vom 21.11.2014, BMF-010203/0369-VI/2014).

