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Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, Heft 01/2015

BBi 2015, 1 Heft 1 v. 10.1.2015

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nicht im Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Vereinnahmung/Verausgabung steuerlich berücksichtigt. Dabei sind bestimmte Betriebsausgaben aufgrund der Bestimmungen des § 4 Abs. 6 und des § 19 Abs. 3 EStG zu verteilen.

Aufwendungen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern

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