Durch das StRefG 2015/2016 wurden Mitarbeiterrabatte steuerlich gänzlich neu geregelt. Entgegen der bisherigen grundsätzlichen Steuerpflicht von Mitarbeiterrabatten mit einzelnen branchenspezifischen Befreiungen wird nunmehr eine generelle Regelung für Mitarbeiterrabatte eingeführt, die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung genau definiert.

