Verordnung des BMF vom 24.6.2014 (BGBl II 154/2014), mit der die bisherige Pendlerverordnung geändert wurde. Daraus einige wichtige Punkte:
Bei flexiblen Arbeitszeiten sind die überwiegenden tatsächlichen Arbeitszeiten im Kalenderjahr zu Grunde zu legen (keine Anpassung an die Fahrzeiten der Massenbeförderungsmittel mehr).
