Die Unterscheidung zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und sofort abschreibbarem Erhaltungsaufwand ist von wesentlicher Bedeutung und nicht immer einfach vorzunehmen. Als Beispiel dazu eine Entscheidung des UFS zur Adaptierung einer Wohnung zu einer Ordination und dazu ein Überblick über die steuerlichen Regelungen.
Sanierung einer Ordinationswohnung als Erhaltungsaufwand

