In der am 28.5.2014 vom BMF herausgegebenen Information zur Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen (BMF-010203/0151-VI/6/2014) nimmt das BMF zu bestimmten Fragen wie folgt Stellung:
Entgelt bzw. Höhe der ImmoESt bei Übernahme der ImmoESt durch den Erwerber des Grundstücks:

