Förderung von Handwerkerleistungen
Das am 26.3.2014 in Nationalrat beschlossene Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen sieht einen Zuschuss von 20 % der förderbaren Leistungen von maximal € 3.000,-, somit höchstens € 600,- vor. Die Förderung kann bei der noch einzurichtenden „Abwicklungsstelle“ beantragt werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss und ein Antrag kann nur von natürlichen Personen gestellt werden.

