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Steuer und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 05/2014

BBi 2014, 4 Heft 5 v. 2.5.2014

Förderung von Handwerkerleistungen

Das am 26.3.2014 in Nationalrat beschlossene Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen sieht einen Zuschuss von 20 % der förderbaren Leistungen von maximal € 3.000,-, somit höchstens € 600,- vor. Die Förderung kann bei der noch einzurichtenden „Abwicklungsstelle“ beantragt werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss und ein Antrag kann nur von natürlichen Personen gestellt werden.

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