Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour sowie für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist oder nicht, ist seit 1.1.2014 der im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechner (www.bmf.gv.at/pendlerrechner ) zu verwenden. Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses 2014 der Lohnsteuerrichtlinien zum Pendlerrechner dargelegt.

