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Die Garantie- und Gewährleistungsrückstellung, Heft 02/2014

BBi 2014, 3 Heft 2 v. 3.2.2014

Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Sie werden für künftige Ausgaben gebildet, wobei diese zwar dem Grund nach, nicht aber der Höhe und/oder Fälligkeit nach feststehen. Rückstellungen dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und stellen Fremdkapital dar. Sie werden somit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

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