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AfA - Festlegung der Nutzungsdauer

BBi 2014, 1 Heft 2 v. 3.2.2014

1. Gesetzliche Nutzungsdauervorgaben:

Nach § 7 Abs. 1 EStG ist abnutzbares Anlagevermögen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das EStG gibt nur für drei Wirtschaftsgüter die Nutzungsdauer vor, nämlich für Gebäude, Firmenwert, Pkw und Kombi.

Gebäude:

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