1. Gesetzliche Nutzungsdauervorgaben:
Nach § 7 Abs. 1 EStG ist abnutzbares Anlagevermögen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das EStG gibt nur für drei Wirtschaftsgüter die Nutzungsdauer vor, nämlich für Gebäude, Firmenwert, Pkw und Kombi.
Gebäude:

