Sozialversicherungsprüfungen
Bei Sozialversicherungsprüfungen, die von Finanzämtern durchgeführt werden, dürfen Vertreter der Sozialversicherungsanstalten der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern an der Schlussbesprechung teilnehmen, soweit eine Umstellung von Versicherungsverhältnissen vom GSVG bzw. BSVG in solche nach dem ASVG in Betracht kommt (Verordnung BGBl II Nr. 231/2014).

