Der Erlass des BMF vom 8.10.2014, BMF-010103/0155- IV/4/2014 (Salzburger Steuerdialog – BAO) erläutert die Zulässigkeit von Eingaben an das Finanzamt per Telefax bzw. per E-Mail.
a) Einreichung per Fax (Telekopierer)
Abgabenerklärungen sind per Telefax nicht zulässig, sind

