Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft bewirkt die Beendigung der Kapitalgesellschaft und stellt damit das Gegenstück zu ihrer Gründung dar. Die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Grundlagen finden sich für GmbH bzw. AG in den §§ 84 ff GmbHG bzw. §§ 203 ff AktG. Als Auflösungsgründe kommen folgende in Betracht:

