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Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014, Heft 11/2014

BBi 2014, 1 Heft 11 v. 10.11.2014

Das kommende Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 – derzeit noch im Gesetzesentwurf – dient der Umsetzung der Bilanz-Richtlinie 2013 der EU und sieht viele neue und geänderte Bestimmungen zum unternehmensrechtlichen Jahresabschluss vor. Die neuen Bestimmungen sollen für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Dazu einige "Bilanzierung-Eckpunkte", wobei natürlich noch die Gesetzwerdung abgewartet werden muss.

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