Das kommende Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 – derzeit noch im Gesetzesentwurf – dient der Umsetzung der Bilanz-Richtlinie 2013 der EU und sieht viele neue und geänderte Bestimmungen zum unternehmensrechtlichen Jahresabschluss vor. Die neuen Bestimmungen sollen für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Dazu einige "Bilanzierung-Eckpunkte", wobei natürlich noch die Gesetzwerdung abgewartet werden muss.

