Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei unbeschränkt haftenden Gesellschaftern besteht. Bei keinem Gesellschafter ist die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern eingeschränkt, die Gesellschaft ist als solche uneingeschränkt rechtsfähig. Der einzelne Gesellschafter ist an der Gesellschaft selbst, nicht jedoch an den einzelnen Wirtschaftsgütern beteiligt.

