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Finanzstrafgesetz-Novelle 2013, Heft 09/2013

BBi 2013, 3 Heft 9 v. 3.9.2013

Aus der mit BGBL I Nr. 155/2013 am 31.7.2013 veröffentlichte Novelle einige wesentliche Gesetzesänderungen:

Information des Beschuldigten

Der Beschuldigte muss nicht nur zu Beginn des Verfahrens über den bestehenden Tatverdacht informiert werden, sondern auch immer dann, wenn sich auf Grund der Ermittlungsergebnisse der Tatverdacht ändert, insbesondere erweitert.

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