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Grundstücksveräußerung durch pauschalierte Land- und Forstwirte, Heft 09/2013

BBi 2013, 2 Heft 9 v. 3.9.2013

Mit dem Wartungserlass 2013 zu den ESt-Richtlinien wurden auch Bestimmungen darüber aufgenommen, wenn eine Grundstücksveräußerung nach dem 31.3.2012 durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt erfolgt. Nachfolgend werden diese Aussagen dargestellt.

Grundstücksveräußerung ist neben der Pauschalierung zu erfassen (EStR 2000, Rz 4157a)

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