Mit dem Wartungserlass 2013 zu den ESt-Richtlinien wurden auch Bestimmungen darüber aufgenommen, wenn eine Grundstücksveräußerung nach dem 31.3.2012 durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt erfolgt. Nachfolgend werden diese Aussagen dargestellt.
Grundstücksveräußerung ist neben der Pauschalierung zu erfassen (EStR 2000, Rz 4157a)

