Das am 2. Juli 2013 veröffentlichte Gesetz (BGBl I Nr. 109/2013) sieht ab 1.7.2013 wie vorgesehen die Reduzierung des Mindeststammkapitals einer GmbH vor. Da die Schwerpunkte dieses Gesetzes bereits in der BBi vom Juni 2013 dargestellt wurden, folgt hier nur eine Kurzfassung:
Mindeststammkapital einer GmbH

