Die Möglichkeiten, die Kosten dieser Fahrten steuerlich zu berücksichtigen, werden im Wartungserlass 2013 zu den Lohnsteuerrichtlinien erläutert. Ab 2013 stehen folgende Varianten zur Verfügung (LStR Rz 248a):
Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG)
Jahresbetrag € 291,-, Abzug von der LSt/ESt, Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis vorausgesetzt.

