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Grundstücksbegriff im Zusammenhang mit der neuen Grundstücksbesteuerung, Heft 08/2013

BBi 2013, 2 Heft 8 v. 5.8.2013

Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG, die nach dem 31.3.2012 erfolgt, unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung. Dies bedeutet, dass die Besteuerung grundsätzlich mit dem besonderen Steuersatz von 25 % gem. § 30a EStG erfolgt.

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