Das von einem Steuerpflichtigen zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug von Sonderausgaben (§ 18 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a.

