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Erwerb einer GmbH und Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 Z 2 KStG), Heft 06/2013

BBi 2013, 2 Heft 6 v. 5.6.2013

Verlustvorträge von Kapitalgesellschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn bzw. insoweit sie durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelt worden sind. Dabei ist auch § 2 Abs. 2b Z 2 EStG zu beachten und die Höhe des Sonderausgabenabzugs ist auf 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte beschränkt. Der übersteigende Betrag ist auf die Folgejahre vortragsfähig.

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