Die KStR 2013 befassen sich in den Randziffern 633 ff mit den Erscheinungsformen einer verdeckten Ausschüttung. Großteils handelt es sich dabei um bereits bekannte Aussagen aus den „alten“ KStR 2001. Neue Aussagen wurden insbesondere zur Überlassung von der Kapitalgesellschaft gehörenden Immobilien an den Gesellschafter in der Rz 637 getätigt. Im nachfolgenden Beitrag werden diese Erscheinungsformen kurz dargestellt, wobei der Immobilienüberlassung an den Gesellschafter breiterer Raum gewidmet wird.

