Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, wie z.B. an Vereine, sind Zuwendungen der Mitglieder, die der Abdeckung des laufenden Aufwands der Körperschaft dienen. Bei derartigen Beiträgen muss zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen unterschieden werden (KStR, Rz 541ff).

