Eine Nutzungseinlage in eine Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft
- Gegenstände oder Geld zum Gebrauch überlässt oder
- Dienstleistungen erbringt
Eine Nutzungseinlage in eine Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft
- Gegenstände oder Geld zum Gebrauch überlässt oder
- Dienstleistungen erbringt
