Schuldnachlass und Pauschalierung
Wird einem steuerlich pauschalierten Land- und Forstwirt von einer Bank eine Schuld (teilweise) nachgelassen, so ist dieser Sanierungsertrag nicht von der Vollpauschalierung und auch nicht von der Teilpauschalierung erfasst, sondern als Betriebseinnahme gesondert anzusetzen (UFS vom 12.11.2012 GZ RV/0281-G/10).

