Das Finanzministerium hat im ErlassGZ BMF-010106/0031-IV/2/2012 vom 17.12.2012 zur Frage der Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen einige Erläuterungen veröffentlicht:
Aus dem umfangreichen Erlass einige wichtige Punkte:
Auskünfte haben nicht den Charakter von Bescheiden, haben daher keine Bindungswirkung.

