vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Akontozahlungen, Heft 02/2013

BBi 2013, 4 Heft 2 v. 1.2.2013

Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen die Einnahmen in jenem Kalenderjahr versteuern, in dem sie zugeflossen sind (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG). Das gilt auch für Akontozahlungen. Ein Betrag gilt als zugeflossen, sobald der Empfänger darüber tatsächlich bzw. rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!