Wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 festgelegt, wird ab 1.1.2014 das Bundesfinanzgericht den bisherigen UFS als neu zuständige zweite Instanz in Abgabenverfahren ablösen. Damit ist nicht nur eine echte zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch eine Organisationsstruktur mit Gerichtsqualität umgesetzt. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG), das das UFSG ersetzt. Geändert wurden auch die entsprechenden Bestimmungen in der BAO, im FinStrG, im ZollR-DG, im AVOG und in der AbgEO.

